Art. 38

REG_2011_492 · über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union

Die Kommission erlässt die für die Anwendung dieser Verordnung notwendigen Durchführungsvorschriften. Zu diesem Zweck handelt sie in enger Fühlungnahme mit den zentralen Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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