Anhang I

REG_2011_513 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 wird wie folgt geändert:
1.In Abschnitt A Nummer 2 erhält der letzte Absatz folgende Fassung: „Die Stellungnahmen der unabhängigen Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans zu den in Buchstaben a bis d genannten Fragen sind dem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan in regelmäßigen Abständen vorzulegen und der ESMA auf Verlangen zu übermitteln.“
2.In Abschnitt B erhält Nummer 8 Absatz 1 folgende Fassung: „(8) Die in Nummer 7 genannten Aufzeichnungen und Prüfungspfade sind mindestens fünf Jahre lang in den Räumlichkeiten der registrierten Ratingagentur aufzubewahren und der ESMA auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.“
„(8) Die in Nummer 7 genannten Aufzeichnungen und Prüfungspfade sind mindestens fünf Jahre lang in den Räumlichkeiten der registrierten Ratingagentur aufzubewahren und der ESMA auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.“
3.In Abschnitt E Teil II Nummer 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „2. jährlich folgende Informationen: a) eine Liste der 20 größten Kunden der Ratingagentur, aufgeschlüsselt nach den mit ihnen erzielten Umsatzerlösen; b) eine Liste all der Kunden der Ratingagentur, deren Beitrag zur Wachstumsrate der Umsatzerlöse der Ratingagentur im letzten Geschäftsjahr die Wachstumsrate der Gesamtumsatzerlöse der Ratingagentur in diesem Jahr um mehr als das 1,5-fache überstieg. Jeder derartige Kunde wird nur dann in die Liste aufgenommen, wenn er in jenem Geschäftsjahr mehr als 0,25 % der internationalen Gesamtumsatzerlöse der Ratingagentur weltweit ausmachte, und c) eine Aufstellung über im Laufe des Jahres erstellte Ratings, aus der hervorgeht, wie groß der Anteil der unbeauftragten Ratings war.“
„2. jährlich folgende Informationen: a) eine Liste der 20 größten Kunden der Ratingagentur, aufgeschlüsselt nach den mit ihnen erzielten Umsatzerlösen; b) eine Liste all der Kunden der Ratingagentur, deren Beitrag zur Wachstumsrate der Umsatzerlöse der Ratingagentur im letzten Geschäftsjahr die Wachstumsrate der Gesamtumsatzerlöse der Ratingagentur in diesem Jahr um mehr als das 1,5-fache überstieg. Jeder derartige Kunde wird nur dann in die Liste aufgenommen, wenn er in jenem Geschäftsjahr mehr als 0,25 % der internationalen Gesamtumsatzerlöse der Ratingagentur weltweit ausmachte, und c) eine Aufstellung über im Laufe des Jahres erstellte Ratings, aus der hervorgeht, wie groß der Anteil der unbeauftragten Ratings war.“
a)eine Liste der 20 größten Kunden der Ratingagentur, aufgeschlüsselt nach den mit ihnen erzielten Umsatzerlösen;
b)eine Liste all der Kunden der Ratingagentur, deren Beitrag zur Wachstumsrate der Umsatzerlöse der Ratingagentur im letzten Geschäftsjahr die Wachstumsrate der Gesamtumsatzerlöse der Ratingagentur in diesem Jahr um mehr als das 1,5-fache überstieg. Jeder derartige Kunde wird nur dann in die Liste aufgenommen, wenn er in jenem Geschäftsjahr mehr als 0,25 % der internationalen Gesamtumsatzerlöse der Ratingagentur weltweit ausmachte, und
c)eine Aufstellung über im Laufe des Jahres erstellte Ratings, aus der hervorgeht, wie groß der Anteil der unbeauftragten Ratings war.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang I REG_2011_513 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang I REG_2011_513 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.