ErwGr. 1

REG_2011_513 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Der am 25. Februar 2009 veröffentlichte Schlussbericht einer Gruppe hochrangiger Experten unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière im Auftrag der Kommission kam zu dem Schluss, dass der Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor in der Europäischen Union gestärkt werden müsse, um das Risiko und den Schweregrad künftiger Finanzkrisen zu vermindern. In dem Bericht wurden weitreichende Reformen der Aufsichtsstruktur empfohlen. Die Gruppe von Experten kam außerdem zu dem Schluss, dass ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) geschaffen werden sollte, das sich aus drei Europäischen Aufsichtsbehörden zusammensetzt, und zwar aus einer Behörde für den Bankensektor, einer Behörde für den Sektor der Versicherungen und der betrieblichen Altersversorgung sowie einer Behörde für den Wertpapiersektor, und empfahl, dass ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken eingesetzt werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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