ErwGr. 3

REG_2011_559 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Carbendazim, Cyromazin, Ethephon, Fenamiphos, Thiophanat-methyl, Triasulfuron und Triticonazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Bewertung der Behörde (2) ergab, dass der Cyromazin-Rückstandshöchstgehalt für Salat Bedenken im Hinblick auf den Verbraucherschutz aufwerfen könnte. Die Behörde empfahl, diesen Rückstandshöchstgehalt herabzusetzen. Diese Bedenken betreffen auch Endivien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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