Anhang IJ – SPFO-Übereinkommensbereich

REG_2011_57 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern (2011)

Art : Chilenische Bastardmakrele Trachurus murphyi Gebiet : SPFO-Übereinkommensbereich (CJM/SPFO)
Art : Chilenische Bastardmakrele Trachurus murphyi
Gebiet : SPFO-Übereinkommensbereich (CJM/SPFO)
Deutschland noch festzulegen ( 1)
Niederlande noch festzulegen ( 1)
Litauen noch festzulegen ( 1)
Polen noch festzulegen ( 1)
EU noch festzulegen ( 1)
(1)Quoten noch entsprechend den Ergebnissen der zweiten Vorbereitungskonferenz zur Einsetzung der SPFO-Kommission, die vom 24. bis 28. Januar 2011 stattfinden soll, festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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