1.
Höchstanzahl Angelfischereifahrzeuge und Schleppleinenfischer der EU, die im Ostatlantik Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen Spanien 63 Frankreich 44 EU 107
Spanien 63
Frankreich 44
EU 107
2.
Höchstanzahl Fischereifahrzeuge der handwerklichen Küstenfischerei der EU, die im Mittelmeer Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm aktiv befischen dürfen Spanien 139 Frankreich 86 Italien 35 Zypern 25 Malta 83 EU 368
Spanien 139
Frankreich 86
Italien 35
Zypern 25
Malta 83
EU 368
3.
Höchstanzahl EU-Schiffe, die befugt sind, im Adriatischen Meer Roten Thun zwischen 8 kg/75 cm und 30 kg/115 cm zu Aufzuchtzwecken aktiv zu befischen Italien 68 EU 68
Italien 68
EU 68
4.
Höchstanzahl und Gesamttonnage der Fischereifahrzeuge eines jeden Mitgliedstaats, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun fischen, an Bord behalten, umladen, transportieren oder anlanden dürfen ( 1) Tabelle A Anzahl Fischereifahrzeuge Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta Ringwadenfänger 1 1 9 ( 2) 17 6 0 Langleinenfänger 10 ( 3) 0 30 0 81 83 Köderschiffe 0 0 0 8 61 0 Handleinenfänger 0 0 0 29 2 0 Trawler 0 0 0 78 ( 4) 0 0 Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei 0 250 ( 5) 0 87 33 0 Tabelle B Gesamtkapazität in BRZ Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta Ringwadenfänger pm pm pm pm pm pm Langleinenfänger pm pm pm pm pm pm Köderschiffe pm pm pm pm pm pm Handleinenfänger pm pm pm pm pm pm Trawler pm pm pm pm pm pm Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei pm pm pm pm pm pm
Anzahl Fischereifahrzeuge
Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta
Ringwadenfänger 1 1 9 ( 2) 17 6 0
Langleinenfänger 10 ( 3) 0 30 0 81 83
Köderschiffe 0 0 0 8 61 0
Handleinenfänger 0 0 0 29 2 0
Trawler 0 0 0 78 ( 4) 0 0
Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei 0 250 ( 5) 0 87 33 0
Gesamtkapazität in BRZ
Zypern Griechenland Italien Frankreich Spanien Malta
Ringwadenfänger pm pm pm pm pm pm
Langleinenfänger pm pm pm pm pm pm
Köderschiffe pm pm pm pm pm pm
Handleinenfänger pm pm pm pm pm pm
Trawler pm pm pm pm pm pm
Sonstige Fahrzeuge der handwerklichen Fischerei pm pm pm pm pm pm
5.
Höchstzahl der Tonnare, die jeder Mitgliedstaat im Ostatlantik und im Mittelmeer für den Fang von Rotem Thun einsetzen darf Anzahl Tonnare Spanien 6 Italien 6 Portugal 1 ( 6)
Anzahl Tonnare
Spanien 6
Italien 6
Portugal 1 ( 6)
6.
Maximale Mast- und Aufzuchtkapazität für Roten Thun für jeden Mitgliedstaat und Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf und den jeder Mitgliedstaat auf seine Thunfischfarmen im Ostatlantik und im Mittelmeer aufteilen kann Tabelle A Maximale Thunfischmast- und -aufzuchtkapazität Anzahl Betriebe Kapazität in Tonnen Spanien 14 11 852 Italien 15 13 000 Griechenland 2 2 100 Zypern 3 3 000 Malta 8 12 300 Tabelle B Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf(in Tonnen) Spanien 5 855 Italien 3 764 Griechenland 785 Zypern 2 195 Malta 8 768
Maximale Thunfischmast- und -aufzuchtkapazität
Anzahl Betriebe Kapazität in Tonnen
Spanien 14 11 852
Italien 15 13 000
Griechenland 2 2 100
Zypern 3 3 000
Malta 8 12 300
Höchstmenge an wild gefangenem Roten Thun, der neu eingesetzt werden darf(in Tonnen)
Spanien 5 855
Italien 3 764
Griechenland 785
Zypern 2 195
Malta 8 768
(1)Die Tabellen A und B, einschließlich der Aufteilung je Mitgliedstaat innerhalb der jeweiligen Schiffskategorien, werden überarbeitet, nachdem der Durchführungsausschuss der ICCAT auf seiner Sondertagung im Februar 2011 die Kapazitätspläne der EU angenommen hat, sofern die Gesamtgrenzen dieser Pläne für jede dieser Kategorien nicht heraufgesetzt werden.
(2)Diese Zahl kann weiter erhöht werden, sofern die internationalen Verpflichtungen der Union erfüllt werden.
(3)Polyvalente Fahrzeuge, die verschiedene Fanggeräte einsetzen (Langleinen, Handleinen, Schleppangeln)
(4)von denen 8 Schiffe Langleiner sind.
(5)Polyvalente Fahrzeuge, die verschiedene Fanggeräte einsetzen (Langleinen, Handleinen, Schleppangeln)
(6)Diese Zahl kann weiter erhöht werden, sofern die internationalen Verpflichtungen der Union erfüllt werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.