ErwGr. 12

REG_2011_57 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den EU-Gewässern sowie für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern (2011)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 ist eine Gruppe französischer Schiffe von der Aufwandsregelung nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Den von Frankreich im Jahr 2010 übermittelten Informationen zufolge stellt die Ausnahme dieser Gruppe von Schiffen von der Aufwandsregelung keine Verringerung des Verwaltungsaufwands mehr dar. Somit ist eine der Bedingungen für die Ausnahme nicht mehr erfüllt. Deshalb sollte diese Gruppe französischer Schiffe wieder in die genannte Fischereiaufwandsregelung einbezogen werden. Da der mit Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 53/2010 (12) festgelegte Bewirtschaftungszeitraum ab dem 31. Januar 2011 nicht mehr gilt, sollte diese Wiedereinbeziehung ab dem 1. Februar 2011 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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