ErwGr. 2

REG_2011_582 · zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und zur Änderung der Anhänge I und III der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 schreibt für neue schwere Nutzfahrzeuge und für Motoren für neue schwere Nutzfahrzeuge die Einhaltung neuer Emissionsgrenzwerte sowie zusätzliche Anforderungen für den Zugang zu Informationen vor. Die technischen Anforderungen gelten ab dem 31. Dezember 2012 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 31. Dezember 2013 für alle Neufahrzeuge. Die zur Einführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 erforderlichen technischen Vorschriften sollten erlassen werden. Zweck der vorliegenden Verordnung ist somit die Festlegung der Anforderungen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen und Motoren der Euro-VI-Spezifikation.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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