Art. 1

REG_2011_62 · zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen 2011 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen

Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 8 Absätze 3, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 gelten im Jahr 2011 nicht für die ICES-Untergebiete 27 und 28.2.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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