ErwGr. 6

REG_2011_665 · über die Zulassung bzw. Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos

Nachdem die Wrigley GmbH einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von zuckerfreiem Kaugummi und der Verringerung der Zahndemineralisierung abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2010-00119) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Chewing of sugar-free chewing gum remineralises tooth enamel which reduces the risk of dental caries“ („Das Kauen von zuckerfreiem Kaugummi remineralisiert den Zahnschmelz, wodurch sich das Risiko von Zahnkaries verringert“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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