ErwGr. 5

REG_2011_666 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Synbiotec S.r.l. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Synbio auf den Erhalt und die Verbesserung der Darmgesundheit abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2009-00889) (2). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Synbio persists in the intestinal tract and favours the natural regularity contributing to maintain and improve human intestinal well-being“ („Synbio verbleibt im Darmtrakt und fördert die natürliche Regelmäßigkeit der Darmtätigkeit und trägt so zum Erhalt und zur Verbesserung der Darmgesundheit bei“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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