ErwGr. 6

REG_2011_691 · über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), das durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (4) aufgestellt wurde (im Folgenden „ESVG 95“) und mit dem von der Statistikkommission der Vereinten Nationen im Februar 1993 verabschiedeten System of National Accounts (SNA) in Einklang steht, ist das wichtigste Instrument für die Erarbeitung der Wirtschaftsstatistik der Union sowie zahlreicher Wirtschaftsindikatoren (einschließlich des BIP). Der ESVG-Rahmen kann für die Analyse und Beurteilung verschiedener Aspekte der Volkswirtschaft herangezogen werden (z. B. ihre Struktur, einzelne Elemente, die Entwicklung im Zeitverlauf), für bestimmte Datenanforderungen, beispielsweise zur Untersuchung der Interaktion zwischen Umwelt und Wirtschaft, ist die beste Lösung jedoch die Aufstellung getrennter Satellitenkonten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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