ErwGr. 2

REG_2011_716 · zur Festlegung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im Golf von Biscaya in der Fangsaison 2011/2012

Für eine geeignete Bestandsbewirtschaftung und Vereinfachung empfiehlt es sich, eine TAC und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für den Sardellenbestand im Golf von Biscaya (ICES-Untergebiet VIII) für eine Fangsaison, die vom 1. Juli jedes Jahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres dauert, und nicht für einen Bewirtschaftungszeitraum festzusetzen, der einem Kalenderjahr entspricht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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