ErwGr. 8

REG_2011_720 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt hinsichtlich der Einführung der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an EU-Flughäfen

Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der in Teil B.1 Absatz 3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 272/2009 festgelegten Anforderungen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten frühzeitig vor dem Termin im Jahr 2013 alle erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen — einschließlich Betriebstests — ergreifen. Die im Rahmen der Tests gewonnenen Erkenntnisse sollten weitergegeben werden, um bis Juli 2012 die Situation hinsichtlich der Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen bewerten zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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