ErwGr. 2

REG_2012_1011 · über die Statistiken über Wertpapierbestände

Um zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute, der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen und für ihre Analyse des geldpolitischen Transmissionsmechanismus muss die EZB von Bankengruppen Daten über die Bestände dieser Gruppen mittels Einzelwertpapiermeldungen einholen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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