ErwGr. 6

REG_2012_1011 · über die Statistiken über Wertpapierbestände

Es ist auch notwendig, die EZB in die Lage zu versetzen, den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates vom 17. November 2010 zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (8) analytisch und statistisch unterstützen zu können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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