ErwGr. 10

REG_2012_1024 · über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“)

Zur Gewährleistung der Transparenz, insbesondere für die betroffenen Personen, sollten die Bestimmungen von Rechtsakten der Union, in deren Rahmen das IMI zu nutzen ist, im Anhang dieser Verordnung aufgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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