ErwGr. 38

REG_2012_1025 · zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mit dem Beschluss Nr. 1673/2006/EG wird der Beitrag der Union zur Finanzierung der europäischen Normung geregelt, um sicherzustellen, dass europäische Normen und andere Dokumente der europäischen Normung zur Unterstützung der Ziele, der Rechtsvorschriften und der Politik der Union entwickelt und überprüft werden. Zum Zweck einer Vereinfachung von Verwaltung und Haushalt ist es angebracht, die Bestimmungen dieses Beschlusses in diese Verordnung aufzunehmen und, wo immer möglich, die am wenigsten schwerfälligen Verfahren anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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