ErwGr. 3

REG_2012_1056 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelenzyme in Bezug auf Übergangsmaßnahmen

Die Erstellung der Unionsliste der Lebensmittelenzyme sollte reibungslos ablaufen und den bestehenden Markt für Lebensmittelenzyme nicht stören, vor allem sollten kleine und mittlere Unternehmen nicht behindert werden. Erforderlichenfalls können für die Zwecke der Erstellung dieser Liste geeignete Übergangsmaßnahmen nach dem in Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 genannten Verfahren erlassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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