ErwGr. 5

REG_2012_1057 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Dimethylpolysiloxan (E 900) als Schaumverhütungsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel in Form von Brausetabletten enthalten normalerweise Säuren (etwa Zitronensäure) und Hydrocarbonat- oder Carbonat-Salze. Die Tabletten werden in Wasser gelöst, dabei wird Kohlendioxid freigesetzt. Dieses Gas führt normalerweise zur Bildung von Schaum, der über den Rand des Glases hinausströmt. Der aufsteigende Schaum muss durch Zugabe eines Schaumverhütungsmittels zu der Brausetablette teilweise oder ganz unterdrückt werden. Dimethylpolysiloxan (E 900) kann als effizientere Alternative zu den derzeit zugelassenen Polysorbaten und Zuckerestern von Speisefettsäuren eingesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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