ErwGr. 6

REG_2012_1088 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee (2013)

Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten gilt die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (3), insbesondere die Bestimmungen betreffend die Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand und betreffend die Informationen über Daten zu ausgeschöpften Fangmöglichkeiten. Deshalb müssen die Codes festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten zu verwenden haben, wenn sie Daten über Anlandungen von Fängen übermitteln, die unter diese Verordnung fallende Bestände betreffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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