ErwGr. 5

REG_2012_1149 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Extrakt aus Rosmarin (E 392) in Füllungen für trockene Teigwaren

Antioxidationsmittel sind Stoffe, die Lebensmittel gegen den Abbau durch Oxidation schützen, der sich etwa in Ranzigkeit von Fett oder in Farbveränderungen äußert. Extrakt aus Rosmarin (E 392) in Füllungen trockener Teigwaren verbessert die Stabilität von Fetten und Ölen in der Rezeptur (etwa Pflanzenöl, Fett in Fleisch, Käse und Molkereiprodukten) während der gesamten Haltbarkeitsdauer der Produkte. Der Geschmack gefüllter trockener Teigwaren bleibt ohne organoleptische Defekte und Geschmacksfehler durch Fettoxidation stabiler.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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