ErwGr. 1

REG_2012_1216 · zur Einführung befristeter Sondermaßnahmen für die Einstellung von Unionsbeamten und Unionsbediensteten auf Zeit anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union

Anlässlich des bevorstehenden Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 müssen befristete Sondermaßnahmen eingeführt werden, die vom Statut der Beamten der Europäischen Union („Statut“) und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (4) festgelegt sind, abweichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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