ErwGr. 3

REG_2012_1263 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Zu den zusätzlichen restriktiven Maßnahmen gehört auch das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs und der Beförderung iranischen Erdgases. Zur wirksamen Umsetzung dieses Verbots müssen Maßnahmen getroffen werden, um Erdgastauschgeschäfte zu verbieten, von denen bekannt ist oder bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass sie unter Umgehung des Verbots die Ausfuhr von Erdgas aus Iran steigern. Die Verträge, die mithilfe einer Rohrleitung erfüllt werden, die ohne einen Einspeisepunkt, der dazu bestimmt ist, den Erwerb von Erdgas mit Ursprung in Iran zu erleichtern oder den Export davon zu erhöhen, direkt mit dem Gasleitungsnetz der Union verbunden ist, sollten von dem Einfuhrverbot für Erdgas nicht betroffen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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