REG_2012_134 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
(1)Die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: a) Thunfischwadenfänger: Spanien 22 Schiffe Frankreich 20 Schiffe Italien 1 Schiff Insgesamt 43 Schiffe b) Oberflächen-Langleinenfischer: Spanien 16 Schiffe Frankreich 8 Schiffe Portugal 7 Schiffe Vereinigtes Königreich 1 Schiff Insgesamt 32 Schiffe
(2)Die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 gilt unbeschadet des Abkommens und des Protokolls.
(3)Schöpfen die Anträge der in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten auf Erteilung einer Fanggenehmigung die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 die Anträge anderer Mitgliedstaaten auf Genehmigung von Fischereitätigkeiten berücksichtigen.
(4)Die Frist, innerhalb der die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 bestätigen müssen, dass sie die im Rahmen des Abkommens eingeräumten Fangmöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen werden, wird auf zehn Arbeitstage ab dem Tag festgesetzt, an dem die Kommission die Mitgliedstaaten davon unterrichtet, dass die Fangmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft sind.
Kann ich Art. 1 REG_2012_134 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.