ErwGr. 9

REG_2012_206 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumklimageräten und Komfortventilatoren

Raumklimageräte können ein Teil von Anlagen sein, die in Gebäuden installiert sind. Einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die unter anderem auf der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (3) beruhen, können strengere Anforderungen für diese Klimaanlagen unter Verwendung der in dieser Verordnung festgelegten Berechnungs- und Messmethoden bezüglich der Effizienz des Raumklimageräts vorschreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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