ErwGr. 2

REG_2012_225 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zulassung von Betrieben, die Erzeugnisse aus pflanzlichen Ölen und Mischfetten zur Verwendung in Futtermitteln in den Verkehr bringen, sowie hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, Beförderung und Dioxinuntersuchung von Ölen, Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (2) müssen Futtermittel, die in Verkehr gebracht werden, sicher sein und eine präzise Kennzeichnungsangabe der jeweiligen Futtermittelart aufweisen. Darüber hinaus enthält die Verordnung (EU) Nr. 575/2011 der Kommission vom 16. Juni 2011 zum Katalog der Einzelfuttermittel (3) für spezifische Einzelfuttermittel detaillierte Beschreibungen zu Kennzeichnungszwecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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