ErwGr. 7

REG_2012_225 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zulassung von Betrieben, die Erzeugnisse aus pflanzlichen Ölen und Mischfetten zur Verwendung in Futtermitteln in den Verkehr bringen, sowie hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, Beförderung und Dioxinuntersuchung von Ölen, Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen

Eine verschärfte Dioxinüberwachung würde die Meldung von Verstößen und die Durchsetzung des Futtermittelrechts erleichtern. Die Futtermittelunternehmer müssen dazu verpflichtet werden, Fette, Öle und daraus gewonnene Erzeugnisse auf Dioxin und dioxinähnliche PCB zu untersuchen, um das Risiko zu verringern, dass kontaminierte Erzeugnisse in die Lebensmittelkette gelangen, und auf diese Weise die Strategie zur Reduzierung der Exposition der EU-Bürger gegenüber Dioxin zu unterstützen. Das Risiko einer Dioxinkontamination sollte als Grundlage für die Erstellung des Überwachungsplans dienen. Die Verantwortung dafür, dass sichere Futtermittel in Verkehr gebracht werden, liegt bei den Futtermittelunternehmern. Daher sollten die Kosten für die Untersuchung in vollem Umfang von ihnen getragen werden. Detaillierte Vorschriften bezüglich Probenahmen und Untersuchungen, soweit nicht in der vorliegenden Verordnung enthalten, sollten in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. Des Weiteren wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, sich auf die Kontrollen der Futtermittelunternehmer zu konzentrieren, die nicht unter die Dioxinüberwachung fallen, die aber die oben genannten Erzeugnisse beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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