ErwGr. 12

REG_2012_236 · über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps

Bei der Berechnung von Short- oder Long-Positionen sollte sämtlichen wirtschaftlichen Interessen Rechnung getragen werden, die eine natürliche oder juristische Person im Zusammenhang mit dem ausgegebenen Aktienkapital eines Unternehmens oder mit ausgegebenen öffentlichen Schuldtiteln eines Mitgliedstaats oder der Union hat. Insbesondere sollten wirtschaftliche Interessen beachtet werden, die direkt oder indirekt durch den Einsatz von Derivaten, wie Optionen, Terminkontrakten, Differenzgeschäften und Spread Bets auf Aktien oder öffentliche Schuldtitel, und Indizes, Wertpapierkörbe (baskets of securities) und börsennotierte Indexfonds entstanden sind. Bei Positionen in öffentlichen Schuldtiteln sollten auch Credit Default Swaps im Zusammenhang mit Emittenten öffentlicher Schuldtitel berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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