Art. 4a – Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen Phosphorverbindungen

REG_2012_259 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln

Die in Anhang VIa aufgeführten Detergenzien, die den dort festgelegten Begrenzungen des Phosphatsgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen nicht entsprechen, dürfen ab den dort festgesetzten Zeitpunkten nicht mehr in Verkehr gebracht werden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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