ErwGr. 14

REG_2012_260 · zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Die technische Normung ist ein Grundstein für die Integration von Netzen wie dem Zahlungsmarkt der Union. Die Anwendung von internationalen oder europäischen Normungsgremien entwickelter Standards sollte ab einem bestimmten Datum für alle relevanten Zahlungen verbindlich vorgeschrieben werden. Bei Zahlungen handelt es sich bei diesen verbindlichen Standards um IBAN, BIC und den „ISO 20022 XML-Standard“ für Finanznachrichten. Vollständige Interoperabilität in der gesamten Union ist nur erreichbar, wenn alle Zahlungsdienstleister diese Standards anwenden. Vor allem die verbindliche Nutzung von IBAN und BIC sollte erforderlichenfalls durch umfassende Kommunikations- und Erleichterungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten gefördert werden, um insbesondere für die Verbraucher eine reibungslose und unkomplizierte Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften zu ermöglichen. Zahlungsdienstleister sollten bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen über die Erweiterung des lateinischen Zeichensatzes treffen können, um regionale Varianten von SEPA-Standardnachrichten zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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