ErwGr. 11

REG_2012_267 · über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010

Mit dem Beschluss 2012/35/GASP wird zudem das Einfrieren von Vermögenswerten auf weitere Personen, Organisationen und Einrichtungen ausgeweitet, die die iranische Regierung unter anderem finanziell, logistisch oder materiell unterstützen oder mit diesen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Verbindung stehen. Mit dem Beschluss werden die Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten auch auf andere Mitglieder des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps – IRGC) ausgeweitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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