ErwGr. 6

REG_2012_322 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Clopyralid, Dimethomorph, Fenpyrazamin, Folpet und Pendimethalin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass hinsichtlich der Anwendung von Folpet bei Weintrauben ein mögliches Risiko für die Verbrauchergesundheit nicht ausgeschlossen werden kann, wenn der RHG, wie vom Antragsteller beantragt, erhöht wird. Daher sollte der RHG nicht erhöht werden. Für die Anwendung von Clopyralid bei Milch schlug die Behörde einen niedrigereren RHG vor, sofern die Analysemethode validiert wurde. Da dafür keine Belege vorliegen, sollte der RHG unverändert bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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