ErwGr. 14

REG_2012_389 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004

Den Wirtschaftsbeteiligten sollte die Möglichkeit gegeben werden, die für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren erforderlichen Überprüfungen zügig durchzuführen. Sie sollten in der Lage sein, sich die Gültigkeit von Verbrauchsteuernummern durch ein von der Kommission verwaltetes und aus den nationalen Datenbanken gespeistes Zentralverzeichnis elektronisch bestätigen zu lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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