ErwGr. 13

REG_2012_43 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe im Jahr 2012 für bestimmte, nicht über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Kaisergranat wird in gemischten Grundfischereien zusammen mit verschiedenen anderen Arten gefangen. In dem als Porcupine Bank bekannten Gebiet westlich Irlands sollten die Kaisergranatfänge nach den Empfehlungen wissenschaftlicher Gutachten im Jahr 2012 nicht zunehmen. Um einen Beitrag zur weiteren Erholung dieses Bestands zu leisten, ist es angezeigt, die Fangmöglichkeiten in einem bestimmten Teil dieses Gebiets und in bestimmten Zeiträumen auf pelagische Arten zu beschränken, bei denen kein Kaisergranat mitgefangen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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