ErwGr. 30

REG_2012_44 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

Am 16. Dezember 2011 hat die Union gegenüber der Bolivarischen Republik Venezuela (im Folgenden „Venezuela“) eine Erklärung über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge Venezuelas führen, in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) vor der Küste von Französisch-Guayana abgegeben. Die Fangmöglichkeiten Venezuelas für Snapper in EU-Gewässern müssen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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