ErwGr. 6

REG_2012_461 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken und der Kommissionsverordnungen (EG) Nr. 1503/2006, (EG) Nr. 657/2007 und (EG) Nr. 1178/2008 in Bezug auf Anpassungen in Zusammenhang mit der Streichung der Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie

Damit die Streichung der Variablen zu Auftragseingängen in der Industrie erfolgen kann, müssen alle Bezüge zu diesen Variablen in Zusammenhang mit der Liste der Variablen, dem Bezugszeitraum, der Gliederungstiefe, den Fristen für die Datenübermittlung, der Übergangszeit und den für diese Variablen geltenden Definitionen, aber auch in Verbindung mit den Bedingungen für den europäischen Stichprobenplan in Bezug auf Auftragseingänge des Auslandsmarkts aufgehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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