Art. 2

REG_2012_464 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2009 des Rates zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch

(1)Das Einfuhrzollkontingent gemäß Artikel 1 wird von der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten verwaltet. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 2a Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
(2)Die Kommission kann die Anwendung des Einfuhrzollkontingents gemäß Artikel 1 im Wege von Durchführungsrechtsakten ganz oder teilweise aussetzen, wenn die Vereinigten Staaten beziehungsweise Kanada die in der Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Kommission (*1) beziehungsweise in der Vereinbarung zwischen der Regierung von Kanada und der Europäischen Kommission (*2) vorgesehenen Maßnahmen nicht ergreifen. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 2a Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. Juli 2012.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2012_464 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2012_464 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.