ErwGr. 6

REG_2012_465 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

In die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sollte eine neue Bestimmung aufgenommen werden, die sicherstellt, dass ein Grenzgänger, der eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und vollarbeitslos wird, Leistungen erhält, wenn er Versicherungszeiten als Selbständiger oder Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit zurückgelegt hat, die in dem zuständigen Mitgliedstaat für die Zwecke der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit anerkannt werden, und wenn in dem Wohnmitgliedstaat kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit für Selbständige besteht. Diese Bestimmung sollte nach zweijähriger Anwendung anhand der gemachten Erfahrungen überprüft und erforderlichenfalls geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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