ErwGr. 2

REG_2012_509 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Angesichts der anhaltenden brutalen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Regierung sind im Beschluss 2012/206/GASP des Rates (3) zur Änderung des Beschlusses 2011/782/GASP zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, nämlich ein Verbot bzw. das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Gütern und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden könnten, sowie ein Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern nach Syrien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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