Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in der Richtlinie 2009/125/EG gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.„Wasserpumpe“ bezeichnet den hydraulischen Teil eines Geräts zum Pumpen von sauberem Wasser auf physische oder mechanische Weise in einer der folgenden Bauarten: — Wasserpumpe mit axialem Eintritt, eigene Lagerung (ESOB) — Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Blockausführung (ESCC); — Block-Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Inlineausführung (ESCCi); — mehrstufige vertikale Wasserpumpe (MS-V); — mehrstufige Tauch-Wasserpumpe (MSS);
2.„Wasserpumpe mit axialem Eintritt“ bezeichnet eine einstufige Trockenläufer-Wasserkreiselpumpe mit axialem Eintritt, die für einen Druck von bis zu 16 bar ausgelegt ist und eine spezifische Drehzahl ns zwischen 6 und 80 min–1, einen Nennförderstrom von mindestens 6 m3/h (1,667·10–3 m3/s), eine maximale Wellenleistung von 150 kW, eine maximale Förderhöhe von 90 m bei einer Nenndrehzahl von 1 450 min–1 und eine maximale Förderhöhe von 140 m bei einer Nenndrehzahl von 2 900 min–1 aufweist;
3.„Nennförderstrom“ bezeichnet den vom Hersteller unter normalen Betriebsbedingungen garantierten Förderstrom bei einer bestimmten Förderhöhe;
4.„Trockenläuferpumpe“ bezeichnet eine Pumpe mit abgedichteter Wellenverbindung zwischen dem Laufrad im Pumpengehäuse und dem Motor, bei der der Antriebsmotor somit trocken bleibt;
5.„Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Grundplattenausführung“ (ESOB) bezeichnet eine Wasserpumpe mit axialem Eintritt und eigenen Lagern;
6.„Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Blockausführung“ (ESCC) bezeichnet eine Wasserpumpe mit axialem Eintritt, bei der die verlängerte Motorwelle gleichzeitig als Pumpenwelle dient;
7.„Block-Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Inlineausführung“ (ESCCi) bezeichnet eine Wasserpumpe, bei der Einlass- und Druckstutzen der Pumpe auf einer Achse liegen;
8.„mehrstufige vertikale Wasserpumpe“ (MS-V) bezeichnet eine mehrstufige (i > 1) Trockenläufer-Wasserkreiselpumpe, bei der die Laufräder auf einer vertikal angeordneten Welle befestigt sind und die für einen Druck von bis zu 25 bar ausgelegt ist und eine Nenndrehzahl von 2 900 min–1 sowie einen maximalen Förderstrom von 100 m3/h (27,78·10–3 m3/s) aufweist;
9.„mehrstufige Tauch-Wasserpumpe“ (MSS) bezeichnet eine mehrstufige (i > 1) Wasserkreiselpumpe mit einem äußeren Nenndurchmesser von 4″ (10,16 cm) oder 6″ (15,24 cm), die für den Betrieb in einem Bohrloch bei Betriebstemperaturen zwischen 0 °C und 90 °C und mit einer Nenndrehzahl von 2 900 min–1 ausgelegt ist;
10.„Wasserkreiselpumpe“ bezeichnet eine Wasserpumpe, die sauberes Wasser mittels hydrodynamischer Kräfte bewegt;
11.„Verdränger-Wasserpumpe“ bezeichnet eine Wasserpumpe, die sauberes Wasser durch Einschließen eines bestimmten Wasservolumens und dessen Verdrängung zum Pumpenauslass bewegt;
12.„selbstansaugende Wasserpumpe“ bezeichnet eine Wasserpumpe zum Pumpen von sauberem Wasser, die auch dann anspringt und/oder arbeitet, wenn sie nur teilweise mit Wasser gefüllt ist;
13.„sauberes Wasser“ bezeichnet Wasser mit einem Gehalt an nicht absorbierenden freien Feststoffen von höchstens 0,25 kg/m3 und einem Gehalt an gelösten Feststoffen von höchstens 50 kg/m3, wobei der Gesamtgasgehalt des Wassers das Sättigungsvolumen nicht überschreitet. Zusätze, die ein Gefrieren des Wassers bei bis zu – 10 °C verhindern, werden dabei nicht berücksichtigt.
Weitere Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis V enthält Anhang I.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
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