ErwGr. 8

REG_2012_556 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Spinosad in oder auf Himbeeren

In Anbetracht des Umstands, dass die durch die Notsituation begründete Verwendung spinosadhaltiger Pflanzenschutzmittel von Frankreich bereits genehmigt wurde, und der sich daraus ergebenden dringenden Notwendigkeit, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, ist es angezeigt, den RHG in Anwendung des Verfahrens nach Artikel 45 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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