REG_2012_583 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Polysorbaten (E 432-436) in Kokosmilch
Für die Gruppe der Polysorbate (E 432-436) hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 8. Juli 1983 (3) eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI) in Höhe von 10 mg/kg Körpergewicht/Tag festgesetzt. Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union (4) zu dem Schluss, dass möglicherweise eine realistischere Bewertung der Aufnahme von Polysorbaten (E 432-436) vorgenommen werden muss, die sich auf die tatsächliche Verwendungsmenge der Lebensmittelzusatzstoffe stützt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („Behörde“) soll diese Bewertung der Aufnahme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission (5) im Rahmen der Neubewertung der Polysorbate (E 432-436) bis Ende 2016 durchführen. Bis dahin sollte nur in Fällen, in denen nur unwesentlich zur Gesamtaufnahme der genannten Stoffe beigetragen wird, auf eine mögliche Ausweitung der Verwendung geprüft werden. Die erwartete Aufnahme von Polysorbaten (E 432-436) infolge ihrer Verwendung in Kokosmilch auf der Grundlage der Bewertung der vom Anmelder vorgelegten Daten über den Marktanteil liegt weit unter der annehmbaren täglichen Aufnahme und bewirkt daher keine wesentliche zusätzliche Exposition. Kokosmilch ist ein Produkt, dessen Gebrauch nicht weit verbreitet ist und das in erster Linie bei der Zubereitung asiatischer Speisen und Nachspeisen verwendet wird. Die bewertete Aufnahme kann vernachlässigt werden; sie liegt deutlich unter 1 % der annehmbaren täglichen Aufnahme und ist damit nicht als wesentlicher Beitrag einzustufen. Diese spezielle Ausweitung der Verwendung gilt daher nicht als bedenklich.
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