ErwGr. 3

REG_2012_610 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind

Für Lasalocid-Natrium in Lebensmitteln tierischen Ursprungs von Rindern wurden im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 86/2012 der Kommission vom 1. Februar 2012 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Lasalocid (5) Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Deshalb ist es notwendig, die Bestimmungen hinsichtlich Lasalocid-Natrium zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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