ErwGr. 5

REG_2012_675 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Talkum (E 553b) und Carnaubawachs (E 903) bei ungeschälten gefärbten gekochten Eiern sowie der Verwendung von Schellack (E 904) bei ungeschälten gekochten Eiern

Die Verwendung der Lebensmittelzusatzstoffe Talkum (E 553b), Carnaubawachs (E 903) und Schellack (E 904) auf der Oberfläche ungeschälter gefärbter gekochter Eier kann dekorativen Zwecken dienen, da sie der Schale mehr oder weniger Glanz verleihen. Zudem kann die Verwendung von Schellack (E 904) auf der Oberfläche aller ungeschälten gekochten Eier dazu beitragen, dass diese besser haltbar sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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