ErwGr. 10

REG_2012_748 · zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben

Um auf nicht technisch komplizierte motorgetriebene Luftfahrzeuge, Freizeitluftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile Maßnahmen anzuwenden, die ihrer einfachen Konstruktion und Betriebsart angemessen sind, ist es bei Aufrechterhaltung eines einheitlich hohen Niveaus der Flugsicherheit in Europa erforderlich, Änderungen der Anforderungen und Verfahren für die Zertifizierung solcher Luftfahrzeuge und zugehöriger Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben vorzunehmen, insbesondere die Möglichkeit für Eigentümer europäischer leichter Luftfahrzeuge unter 2 000 kg (ELA2) oder unter 1 200 kg (ELA1) einzuführen, bestimmte nicht sicherheitskritische Teile für den Einbau ohne EASA-Formblatt 1 zu akzeptieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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