ErwGr. 2

REG_2012_748 · zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben

In der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sind gemeinsame grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus an ziviler Flugsicherheit und Umweltschutz festgelegt; sie verpflichtet die Kommission zum Erlass der notwendigen Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Anwendung. Sie sieht die Errichtung der „Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ (im Folgenden „die Agentur“) vor, die die Kommission bei der Erarbeitung derartiger Durchführungsbestimmungen unterstützen soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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