ErwGr. 3

REG_2012_848 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Phenylquecksilberverbindungen

Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Menschen, Ökosysteme und wildlebende Tiere. Hohe Dosen können für den Menschen tödlich sein, aber auch relativ niedrige Mengen können bereits ernsthafte Entwicklungsstörungen des Nervensystems verursachen und wurden zudem mit schädlichen Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-, das Immun- und das Fortpflanzungssystem in Verbindung gebracht. Quecksilber ist ein globaler persistenter Schadstoff, der in verschiedenen Formen zwischen den Bereichen Luft, Wasser, Sedimente, Boden sowie Flora und Fauna zirkuliert und sich in der Umwelt in Methylquecksilber, seine giftigste Form, umwandeln kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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