ErwGr. 7

REG_2012_848 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Phenylquecksilberverbindungen

Diese fünf Phenylquecksilberverbindungen finden bekanntlich insbesondere als Katalysatoren in Polyurethansystemen für Beschichtungen, Klebe- und Dichtmittel sowie Elastomere Verwendung. Die Quecksilberkatalysatoren werden in die Polymerstruktur eingebaut und verbleiben im Enderzeugnis, aus dem keine beabsichtigte Freisetzung von Quecksilber- oder Phenylquecksilberverbindungen erfolgt. Von anderen Phenylquecksilberverbindungen ist nicht bekannt, dass sie als Katalysatoren in Polyurethansystemen verwendet werden, weshalb sie nicht in die im Rahmen des Dossiers vorgenommene Beurteilung einbezogen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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