ErwGr. 16

REG_2012_967 · zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich der Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen

Es ist erforderlich für Änderungen von Mehrwertsteuererklärungen eine Frist festzulegen, innerhalb der Mehrwertsteuererklärungen elektronisch beim Mitgliedstaat der Identifizierung abgegeben werden können. Die Mitgliedstaaten des Verbrauchs sollten auf jeden Fall in der Lage sein, relevante Informationen direkt von dem Steuerpflichtigen anzunehmen oder anzufordern und Mehrwertsteuerfestsetzungen gemäß ihren nationalen Vorschriften vorzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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